ZIVILRECHT (ALLGEMEIN)

Unter dem Begriff des Zivilrechtes werden verschiedene Bereiche zusammengefasst. Hierzu gehören nicht nur das Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht sondern auch Erbrecht und Familienrecht.

Daneben hält das Zivilrecht auch Regelungen für Fragen z. B. der Haftung und Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen, Stellvertretung, Auslegung von Verträgen, Durchführung von Schenkungen und der gleichen bereit. Ein genaue Abgrenzung lässt sich daher nicht vornehmen.

Da wir u. a. auf dem Gebiet des Zivilrechtes spezialisiert sind, unterstützen wir Sie bei allen Fragen und Problemen aus diesem Bereich in der anwaltlichen Tätigkeit. Sprechen Sie uns gerne an!

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christoph Wolters, Rechtsanwalt Dirk Lenzing