MIETRECHT
Probleme im Bereich des Mietrechts kommen häufig vor, weil in diesem Bereich sensible Interessen der Parteien berührt werden. Möchte der Vermieter sein Eigentum pfleglich behandelt wissen und den Wert der Wohnung durch einen angemessenen Mietzins verzinst haben, möchte der Mieter in der Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt oder in der Gewerbeimmobilie als Stätte seiner beruflichen Tätigkeit seine individuellen Vorstellungen verwirklicht sehen. Da diese vertraglichen Bindungen in der Regel nicht kurzfristig geplant sind, bedarf es bereits im Vorfeld guter Verträge, bei denen beide Parteien wissen, woran sie sind.
Auch bei Streitigkeiten während der Vertragsdauer lohnt es sich häufig, Verhandlungen und Gespräche zu führen, bevor die "Türen zugeworfen" werden. Sollte es aber doch zum unvermeidlichen Rechtsstreit kommen, gilt es, den eigenen rechtlichen Standpunkt fachgerecht zu vertreten. Bei all diesen Problemen haben Sie in Rechtsanwalt Christoph Wolters als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht einen kompetenten und besonnenen Spezialisten zur Seite.
Die Gebiete des Mietrechts umfassen übergeordnet Vertragsschluss, Übergabe des Objekts, Kaution, Betriebskosten, Mieterhöhung, Mietminderung, Kündigung, Räumung und Zwangsvollstreckung. Im Wohnraummietrecht sind Besonderheiten im Bereich Hausordnung, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Vorkaufsrechte und Vollstreckungsschutz zu beachten, wohingegen die Besonderheiten im Gewerbemietrecht bei Vertragsgestaltung, Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Insolvenz und Rückbaupflichten liegen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christoph Wolters