WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Wohnungseigentum zu erwerben bedarf grundsätzlich gründlicher Vorbereitung. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass man nicht nur die Wohnung kauft, sondern sich auch in eine Gemeinschaft mit den anderen Wohnungseigentümern einbringt. Dieses Gemeinschaftsgefüge macht zwar manches leichter, schränkt jedoch das Recht, sein Eigentum nach Belieben nutzen zu können, nicht ganz unerheblich ein. Dabei sind die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts durchaus kompliziert und mit Tücken versehen.

Damit Sie nicht durch rechtliche Widrigkeiten die Freude an Ihrem Wohnungseigentum verlieren, steht Ihnen Rechtsanwalt Christoph Wolters als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit seinen langjährigen Erfahrungen gern zur Verfügung.

Das Gebiet des Wohnungseigentumsrechts umfasst Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wohnungseigentumsverwaltung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Instandhaltungsrücklage, Eigentümerversammlung, Beschlussfassung, Verwaltungsbeirat, Rechte und Pflichten der Miteigentümer, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte, bauliche Veränderungen, Modernisierung und Instandsetzung, gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen, Entziehung von Wohnungseigentum, Beitreibung von Hausgeldern, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christoph Wolters