ERBRECHT

Die Zahl der Erbschaften steigt stetig und damit einhergehend die Streitigkeiten rund um Testament und Erbfolge. Frühzeitige rechtliche Gestaltungen sichern und optimieren die Vermögensnachfolge und helfen spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wir erarbeiten für Sie daher in diesen Situationen erbrechtliche Lösungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, persönlichen und familienrechtlichen Situation.

Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Erwägungen zu einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, damit jederzeit Ihre Wünsche und Bedürfnisse gewahrt werden und bleiben.

Ebenso beraten wir Sie bei der Gestaltung von Testamenten und erbrechtlichen Verträgen, die Ihren individuellen Verhältnissen Rechnung tragen.

Aber auch in Verfahren, die nach Eintritt eines Erbfalls auf Sie zukommen können, wie beispielsweise Erbauseinandersetzungsverfahren, Testamentsvollstreckung oder Pflichtteilsverfahren, werden Sie von uns vertreten.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christoph Wolters