NACHBARRECHT

Beziehungen unter Nachbarn sind nicht selten durch sehr gegensätzliche Interessen und Bedürfnisse geprägt. Kommt eine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien bei Problemen bzw. Auseinandersetzungen nicht zu Stande, wird mit einer für Außenstehende vielfach nicht nachvollziehbaren Hartnäckigkeit um Grenzabstände und Grunddienstbarkeiten, um Spielplatzlärm und Grillgerüche gestritten. Tatsächlich werden nachbarrechtliche Auseinandersetzungen von den betroffenen Parteien oftmals als überaus belastend empfunden, da der höchstpersönliche Lebensbereich betroffenen ist.

Eine rechtliche Überprüfung und Bewertung der Auseinandersetzung anhand dieses komplexen und durch die Rechtsprechung stark geprägten Rechtsgebiet schafft für Sie Klarheit. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ebenso wie bei der Abwehr gegen Sie gerichteter Ansprüche. Kommt eine einvernehmliche Regelung im außergerichtlichen Bereich nicht in Betracht, begleiten wir Sie in dem in Nordrhein-Westfalen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten erforderlichen Schlichtungsverfahren, durch Vorschläge und Anregungen an den Schlichter und Prüfung der von dem Schlichter vorgeschlagenen Vergleichsregelung.

Ist die gerichtliche Klärung der Streitigkeiten unvermeidlich, unterstützen und begleiten wir Sie ebenso bei der Prozessführung.

Bei all diesen Problemen haben Sie in Rechtsanwalt Christoph Wolters als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht einen kompetenten und besonnenen Spezialisten zur Seite.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christoph Wolters