FAMILIENRECHT

Das Familienrecht ist ein ausgesprochen komplexes Rechtsgebiet und wird in überdurchschnittlichem Maße geprägt durch eine sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung.

Unsere Tätigkeit reicht von der individuellen Beratung beim Abschluss eines Ehevertrages, einer Trennungsvereinbarung oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung, der anwaltlichen Begleitung anlässlich Trennung und Scheidung bis zur Unterstützung bei sonstigen rechtlichen Problemen im familiären Bereich.

Gerade im Familienrecht ist eine frühzeitige fachliche Beratung von großer Wichtigkeit, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen.

Ziel unserer Tätigkeit im Trennungs- und Scheidungsfall ist, eine einvernehmliche und außergerichtliche Klärung herbeizuführen, worüber Sie Zeit, Geld und Nerven sparen. Dort jedoch, wo dieser Ansatz nicht umsetzbar ist, setzen wir Ihre Interessen mit der nötigen Entschlossenheit und Bestimmtheit durch.

Als Folge von Trennung und Scheidung ist häufig anwaltliche Unterstützung bei der Berechnung der verschiedenen Unterhaltsansprüche sowie bei der Auseinandersetzung des Vermögens erforderlich. Von ganz erheblicher Bedeutung ist weiter die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinschaftliche minderjährige Kinder. Grundsätzlich ist auch hier eine einvernehmliche und außergerichtliche Regelung zwischen den Eheleuten zum Wohl der Kinder vorzuziehen. In Einzelfällen ist jedoch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden.

In Rechtsanwalt Philipp Freund als Fachanwalt für Familienrecht haben Sie einen kompetenten und besonnenen Spezialisten zur Seite.

Nachfolgend sind noch einmal die häufigsten Bereiche des Familienrechts aufgeführt: 

  • Trennung und Scheidung
  • Unterhalt, insbesondere Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Lebenspartnerrecht
  • Ehevertrag
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Gewaltschutz

Als besonderen Service bieten wir Ihnen die Online-Scheidung an.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Philipp Freund